Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 7 C 10969/12.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 2 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 PBefG, § 47 Abs 4 PBefG, § 51 Abs 1 S 1 PBefG, § 51 Abs 1 S 2 PBefG
Personenbeförderungsrecht - Normenkontrollverfahren gegen eine Taxenverordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen der Nichtigkeit einer Taxenverordnung bei Festsetzung eines abweichenden Pflichtfahrbereichs
- esovgrp.de
GG Art 2,GG Art 2 Abs 1,PBefG § ... 47,PBefG § 47 Abs 2,PBefG § 47 Abs 4,PBefG § 51,PBefG § 51 Abs 1,PBefG § 51 Abs 1 S 1,PBefG § 51 Abs 1 S 2,PBefG § 51 Abs 2,PBefG § 51 Abs 2 S 1,VwGO § 47,VwGO § 47 Abs 2
Beförderung, Beförderungsentgelt, Beförderungspflicht, Betriebspflicht, Betriebssitz, Entgelt, Fahrbereich, Geltungsbereich, Gemeinde, Gesamtnichtigkeit, Kontrahierung, Kontrahierungszwang, Landkreis, Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, öffentliches ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PBefG § 47 Abs. 4; PBefG § 51 Abs. 1 S. 3
Vorliegen der Nichtigkeit einer Taxenverordnung bei Festsetzung eines abweichenden Pflichtfahrbereichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Änderung der Taxenordnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich unwirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tarifpflicht kann nicht über den als Pflichtfahrgebiet in Taxenverordnung definierten Bereich hinaus erstreckt werden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Einheit von Tarif und Fahrgebiet
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Taxitarifordnung verworfen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OVG Rheinland-Pfalz erklärt Taxenordnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für unwirksam - Erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Erstreckung der Tarifpflicht über das Pflichtfahrgebiet hinaus nicht gegeben
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.10.1976 - VII C 54.73
Inhalt und Umfang der Betriebspflicht von Taxis - Ableitung einer Pflicht des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 7 C 10969/12
Die für Taxen bestehende Betriebspflicht verlangt im Übrigen nicht eine jederzeitige Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Taxen, sondern hat zum Inhalt, dass die Unternehmer ihre Fahrzeuge an den behördlich zugelassenen Stellen zur sofortigen Ausführung von Beförderungsaufträgen bereitzuhalten haben (…vgl. Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 47 Rn. 31; zur Definition der Betriebspflichten auch BVerwGE 51, 164). - OLG Hamm, 08.05.2008 - 4 U 197/07
Wettbewerbswidrigkeit der Telefonwerbung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2013 - 7 C 10969/12
Der Senat folgt im Übrigen nicht der Auffassung des OLG Koblenz (Urteil vom 19. Juni 2007, 4 U 197/07), dass bei einem insoweit bestehenden Widerspruch in einer Rechtsverordnung, wonach das Pflichtfahrgebiet als das Gebiet der Gemeinde des Betriebssitzes bezeichnet wird, als Tarifgebiet aber das Gebiet des gesamten Landkreises, die Tarifpflicht für den gesamten Landkreis gelte.
- OLG Celle, 31.03.2017 - 2 Ss OWi 60/17
Umfang der Beförderungspflicht der Taxiunternehmer
Die für Taxen bestehende Betriebspflicht verlangt nicht eine jederzeitige Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Taxen, sondern hat zum Inhalt, dass die Unternehmer ihre Fahrzeuge an den behördlich zugelassenen Stellen zur sofortigen Ausführung von Beförderungsaufträgen bereitzuhalten haben (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2013 - 7 C 10969/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 08. Oktober 1976 - VII C 54.73 -, BVerwGE 51, 164-169).Nach ständiger Rechtsprechung bedarf der Inhalt der Betriebspflicht eines Taxenunternehmers sogar notwendigerweise der Konkretisierung nach Inhalt und Umfang durch den Erlass einer Verordnung, denn der Unternehmer ist nicht bereits von Gesetzes wegen verpflichtet, Taxenbeförderung in bestimmtem Umfang bereitzustellen (…Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage 2014, § 47, Rn. 9; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Januar 2013 - 7 C 10969/12 -, juris).